Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Es schützt ferner Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind oder anderweitig davon betroffen sind.

Meldung von Verstößen

Eine Meldung muss Informationen über Verstöße enthalten, die straf- oder bußgeldbewährt sind oder gegen sonstige nationale und EU-weite Regelegungen verstoßen (vgl. §2 HinSchG). Ihre Meldung sollte nur bei begründeten Verdachtsmomenten erfolgen und über bloße Vermutungen hinausgehen.

Falsche Verdächtigungen, Gerüchte, Spekulationen sowie Meldungen über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit fallen nicht unter den Schutzbereich dieses Gesetzes.

Meldekanäle

Zur Meldung eines Hinweises stehen Ihnen die nachfolgenden Meldekanäle zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, anonyme Meldungen abzugeben. Eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand Ihrer Meldung sowie den Folgemaßnahmen kann allerdings nur unter Angabe einer Kontaktmöglichkeit erfolgen. Bitte teilen Sie uns mit, ob und auf welchem Wege Sie kontaktiert werden möchten. Auf Ihr Ersuchen hin besteht auch die Möglichkeit eines persönlichen Zusammenkunft.

Postalisch:

  • Sport-Tec GmbH Physio & Fitness
  • - Vertraulich -
  • An den Hinweisgeber-Beauftragten
  • Lemberger Straße 255
  • 66955 Pirmasens

Telefonisch:

+49 (0) 6331 1480-124

Eingegangene Meldungen

Meldungen werden streng vertraulich behandelt und sind ausschließlich für zuständige Bearbeiter zugänglich. Zuständige Bearbeiter sind gemäß § 15 HinSchG unabhängig sowie frei von Interessenskonflikten sowie verfügen über die notwendige Fachkunde. Nach Eingang der Meldung wird die interne Meldestelle

  1. ihre Meldung nach spätestens sieben Tagen bestätigen1),
  2. prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach §2 HinSchG fällt,
  3. mit Ihnen Kontakt halten1)
  4. Sie, falls erforderlich, um weitere Informationen ersuchen1),
  5. angemessene Folgemaßnahmen gemäß §18 HinSchG ergreifen.
  6. Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Meldung oder drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung1) 2)

1) Sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit mitgeteilt haben.

2) Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie ergriffener Folgemaßnahmen und erfolgt, sofern interne Nachforschungen oder Ermittlungen davon nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder anderweitig davon betroffen sind, nicht beeinträchtigt werden.

Externe Meldestellen

Sie haben die Möglichkeit, sich alternativ an externe Meldestellen (in der Regel die für die Bereiche zuständigen Behörden) zu wenden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine zentrale, externe Meldestelle eingerichtet. Die bestehenden, für spezielle Fälle zuständigen Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten werden weitergeführt.

Darüber hinaus gibt es bei den jeweiligen Bundesländern eingerichtete, externe Meldestellen und Sie können Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der europäischen Union richten. Dazu gehören die Meldekanäle der Kommission oder des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Hinweise zum Datenschutz

Meldestellen sind befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit diese zur Erfüllung ihrer nach dem Gesetz bestimmten, bezeichneten Aufgaben erforderlich sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt daher auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i. V. m. § 10 HinSchG, sofern diese für die Meldung und Aufklärung des mitgeteilten Sachverhalts erforderlich sind.

Die Löschung der Meldungen erfolgt nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Weitere Hinweise zu Ihren Rechten wie dem Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie sonstige Widerspruchs- und Beschwerderechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.